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   FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02   

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FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02 (https://dejure.org/2004,19646)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2004 - 3 K 208/02 (https://dejure.org/2004,19646)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 3 K 208/02 (https://dejure.org/2004,19646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf Einlage einer bereits wertgeminderten GmbH-Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 425
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    4.) Selbst wenn man davon ausginge, dass eine Einlage im Jahr 1997 - abweichend von den eben genannten allgemeinen steuerlichen Grundsätzen - entsprechend der Entscheidung des BFH vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BStBl II 1996, 684 ) steuerrechtlich noch zulässig gewesen wäre, hätte der Kl. jedenfalls keine Teilwertabschreibung vornehmen können.

    Zwar sind gemäß BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BStBl II 1996, 684 ) entgegen dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b EStG die eingelegten Anteile nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten zu bewerten, um den früheren Wertverlust der wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen steuerlich bei Einlage dieser Beteiligung im Betriebsvermögen noch berücksichtigen zu können.

    Sinn und Zweck der BFH-Rechtsprechung vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 a.a.O. zum Ansatz wertgeminderter Beteiligungen nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern entgegen dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG mit den höheren Anschaffungskosten ist es, eingetretene Wertverluste im steuerlich relevanten Privatvermögen (§ 17 EStG ), die mangels Veräußerung oder Aufgabe jedoch nicht mehr bei § 17 EStG berücksichtigt werden können, steuerlich über § 16 EStG berücksichtigungsfähig bleiben zu lassen.

  • FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98

    Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    Aus diesem Grundgedanken folgt andererseits jedoch auch, dass der Steuerpflichtige nicht besser gestellt werden soll (so zutreffend FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 16 K 853/98 E, EFG 2002, 1083 ).

    So liegt der Fall hier, denn in den Streitjahren ist die Gesellschaftsbeteiligung weder veräußert worden noch ist die GmbH aufgelöst worden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 a.a.O.).

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG , sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002, a.a.O.).

  • BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01

    Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    Einer in diesem Sinne verstandenen Widmung bedarf es sowohl beim notwendigen als auch beim gewillkürten Betriebsvermögen (BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424 m.w.N. und vom 05. März 2002 - IV B 22/01, BStBl II 2002, 690 ; Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 115, 316).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für die Einlage von notwendigem Betriebsvermögen (BFH, Beschluss vom 05. März 2002 a.a.O.; Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 316 m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    3.) Eine Einlage der streitbefangenen Gesellschaftsanteile im Jahr 1997 ist aber nach allgemeinen Grundsätzen steuerlich nicht mehr anzuerkennen, weil sie nur noch dem Zwecke hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebes entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1974, Az: I R 44/73 BStBl II 1974, 488 und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 m.w.N.).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    3.) Eine Einlage der streitbefangenen Gesellschaftsanteile im Jahr 1997 ist aber nach allgemeinen Grundsätzen steuerlich nicht mehr anzuerkennen, weil sie nur noch dem Zwecke hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebes entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1974, Az: I R 44/73 BStBl II 1974, 488 und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 m.w.N.).
  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    3.) Eine Einlage der streitbefangenen Gesellschaftsanteile im Jahr 1997 ist aber nach allgemeinen Grundsätzen steuerlich nicht mehr anzuerkennen, weil sie nur noch dem Zwecke hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebes entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1974, Az: I R 44/73 BStBl II 1974, 488 und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    3.) Eine Einlage der streitbefangenen Gesellschaftsanteile im Jahr 1997 ist aber nach allgemeinen Grundsätzen steuerlich nicht mehr anzuerkennen, weil sie nur noch dem Zwecke hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebes entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1974, Az: I R 44/73 BStBl II 1974, 488 und vom 25. Februar 1982 IV R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; vgl. auch BFH-Urteile vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFH/NV 2004, 132 und vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2003 - X B 1/03

    Zuordnung eines WG zum BV

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    Einer in diesem Sinne verstandenen Widmung bedarf es sowohl beim notwendigen als auch beim gewillkürten Betriebsvermögen (BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424 m.w.N. und vom 05. März 2002 - IV B 22/01, BStBl II 2002, 690 ; Schmidt/Heinicke, EStG , 23. Auflage 2004, § 4 Rz. 115, 316).
  • FG Saarland, 14.12.1990 - 1 K 137/90

    Einkommensteuer; Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02
    Gemäß Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 14. Dezember 1990 (1 K 137/90) sei die Einlage von Wirtschaftsgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen nicht mehr zulässig, wenn bereits erkennbar sei, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter dem Betrieb nur Verluste bringen würden.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

    Der Rechtsauffassung des VIII. Senats ist die Rechtsprechung und die Literatur ganz überwiegend gefolgt (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Dezember 2004 3 K 208/02, EFG 2005, 425; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 1045; Eckstein in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1229; Gschwendtner, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1956; Korn/ Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 422; Schmidt/Glanegger, EStG, 27. Aufl., § 6 Rz 437; kritisch N.N., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 121).

    Zum Teil wird eine solche Teilwertabschreibung als unzulässig angesehen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 425; Braun, EFG 2005, 427; N.N. in HFR 1996, 121; Schmidt/ Weber-Grellet, a.a.O., § 17 Rz 108).

    Allerdings kann eine Teilwertabschreibung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Teilwertabschreibung im Jahr der Einlage des wertzuberichtigenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen setze voraus, dass in diesem Jahr tatsächlich eine Wertminderung in der Zeit zwischen der Einlage und dem nachfolgenden Bilanzstichtag eingetreten sei (so aber Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2005, 425).

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